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SPEZIALFALL · ERBENGEMEINSCHAFT

Drei Erben. Ein Haus. Kein Streit.

Eine geerbte Immobilie ist mehr als ein Haus. Sie ist Geschichte, emotionale Bindung und oft der größte Vermögenswert im Nachlass. Ich helfe Ihnen, gemeinsam und ohne Reibungsverlust einen guten Abschluss zu finden.

WARUM ES KOMPLIZIERT IST

Die vier typischen Knoten einer Erbengemeinschaft.

01

Uneinigkeit unter Erben

Einer will verkaufen, der andere halten, der dritte ausbezahlt werden. Ohne Moderation enden solche Situationen vor Gericht — oder im jahrelangen Stillstand.

02

Steuerliche Fristen

Die Spekulationsfrist läuft ab dem Erbfall neu — ein Fehler im Timing kostet Tausende. Ich rechne durch, was sich wann lohnt, bevor die Entscheidung fällt.

03

Teilungsversteigerung

Die schlechteste Option ist oft die erste, die aufs Tapet kommt. Eine gerichtliche Teilungsversteigerung realisiert 60–80 % des Marktwerts. Ich zeige Ihnen bessere Wege.

04

Emotionale Belastung

Der Verlust eines Elternteils ist schon genug. Den Verkauf des Familienhauses obendrauf zu managen, überfordert viele. Ich nehme Ihnen die sachlichen Aufgaben ab.

MEIN VORGEHEN

Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin.

SCHRITT 1

Erstgespräch & Lageanalyse

Ich verschaffe mir ein Bild: Wie viele Erben sind beteiligt? Was sind ihre Ziele? Gibt es bereits Konflikte? Alles vertraulich, kostenlos, unverbindlich.

SCHRITT 2

Realistische Bewertung

Eine marktgenaue Wertermittlung gibt allen Erben eine gemeinsame Grundlage. Kein Schätzen, kein Wunschdenken — reale Zahlen für echte Entscheidungen.

SCHRITT 3

Steuerliche Einordnung

Als Finanzwirt (bbw) prüfe ich Spekulationsfristen, Erbschaftssteuer-Relevanz und mögliche Steueroptimierungen — und empfehle bei Bedarf einen Steuerberater.

SCHRITT 4

Vermarktung & Abschluss

Ist die Entscheidung getroffen, übernehme ich die vollständige Vermarktung: Exposé, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin. Ein Ansprechpartner für alle Erben.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Erben am häufigsten fragen.

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja. Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur einstimmig verkaufen. Verweigert ein Miterbe dauerhaft die Zustimmung, gibt es rechtliche Wege — darunter die Teilungsversteigerung oder die Klage auf Auseinandersetzung (§ 2042 BGB). Ich helfe, es vorher zu lösen.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Der letzte Ausweg ist die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie vom Gericht versteigert — oft weit unter Marktwert. Besser: frühzeitig professionelle Moderation suchen und einen fairen Ausgleich unter den Erben finden.

Wie lange dauert ein Erbschaftsverkauf?

Mit Einigkeit unter den Erben und vollständigen Unterlagen: 3–6 Monate bis zum Notartermin. Bei Streitigkeiten oder fehlendem Erbschein kann es deutlich länger dauern.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kommt es zu einem Maklerauftrag, fällt nur bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision an (2,38 % inkl. MwSt. — für Verkäufer).

Brauche ich zuerst einen Erbschein?

Nicht für das Erstgespräch. Für den Verkaufsabschluss und die Umschreibung beim Notar wird der Erbschein oder das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll benötigt. Ich begleite Sie beim Beschaffen der nötigen Unterlagen.

JETZT HANDELN · KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Wir lösen das gemeinsam — ohne Risiko für Sie.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Ich verschaffe mir ein Bild, beantworte Ihre Fragen — und sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich helfen kann.

Kayhan Akbulut · Finanzwirt (bbw) · §34c GewO · Kempten (Allgäu) · Immobilienmakler seit 1992

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